3
Jan
2014

ich zitiere hier aus einem anschreiben meiner sparkasse :

Einbehalt von Kirchensteuer
Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge (z. B. Zinsen) wird ab dem 1. Januar 2015 automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaft abgeführt.


nur ein hohlkopf wird´s beklagen
dass sich die kirchen ohne fragen
den kleinen obulus entwenden
um all ihr elend zu beenden

dass pfaffen nicht vor hunger sterben
und auch die bischöf´ etwas erben
damit sie nicht in höhlen hausen
und nicht verkommen und verlausen

wer goldne armaturen rügtzahnweh
von überfluss und luxus lügt
den mag der herr mit hunger schlagen
und ständig ihn mit zahnweh plagen
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pjerunje ...

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